Der Arbeitgeber muss die Kosten für notwendige Arbeitsmittel tragen
In mehreren Urteilen wurden die Arbeitgeber (Länder) verurteilt die Kosten für bestimmte Schulbücher zu erstatten, die von den Kollegen selbst angeschafft worden sind. Allerdings bedeutet dies nicht, dass grundsätzlich die Kosten für selbst angeschaffte Schulbücher zu tragen sind. Die Kostenübernahme für selbst angeschaffte Bücher greift nur in einem eng umgrenzten Bereich (Urteil):
1. Das Schulbuch muss ordnungsgemäß eingeführt sein
2. Dem Lehrer steht kein Leihexemplar zur Verfügung (Urteil)
3. Der Lehrer hat erfolglos versucht von seinem Arbeitgeber ein entsprechendes Buch zu erhalten. (Urteil)
4. Der Lehrer ist bereit das Buch später dem Arbeitgeber zu überlassen. (Urteil)
Dies gilt sowohl für angestellte (Urteil), als auch für verbeamtete Lehrer. |